Großschäden und Wirtschaftsbetrug

Betrugsopfer? Wir klären, was passiert ist , und finden die erforderlichen Beweise, um Ihren Schadenersatz durchzusetzen!

 

Kreative forensische Rekonstruktion führt zum Erfolg!

Für die Durchsetzung von Schadenersatz-Forderungen oder Strafverfolgung müssen Schaden, Schädiger, Schadenursache und Verschulden bekannt sein und bewiesen werden.

Wir zeigen einige kreative Beispiele :

BEISPIEL 1: David gegen Goliath: Mittelständler siegt gegen Groß-Konzern

Binnen 3 Tagen erhält unser Mandant völlig überraschend Kündigungen mit sofortiger Wirkung von 2 Groß-Konzernen für seine größten Waren-Verteilungs-Verträge.

Herausforderung:

  • Es gibt keine schriftlichen Rahmen-Verträge.
  • Die Konzerne und deren Mitarbeiter bestreiten jede Voraussetzung für angemessene längere Kündigungsfristen.
  • Sie begründen die sofortigen Auflösungen mit „schweren Leistungs-Mängel“.

Unsere Lösung:

  • Unsere umfangreichen Recherchen zeigen das wahre Kündigungs-Motiv, nämlich, dass die gemeinsame Verteilung der Waren der beiden konkurrierenden Konzerne gegen EU-Wettbewerbs-Auflagen verstoßen haben könnte; die Bundeswettbewerbsbehörde hatte Prüfungen beschlossen.
  • Wir beschaffen – mit etwas Glück – sogar Auszüge aus einem gegnerischen Qualitäts-Management-Handbuch und beweisen: Unser Mandant war einziger akkreditierter Verteiler!
  • Im „Kreuzverhör“ müssen Zeugen der Gegenseite schließlich einräumen, dass deren Mitarbeiter
    • die vor Gericht bewiesenen millionenschweren Vor-Leistungen von unserem Mandanten verlangt und
    • die unserem Mandanten vorgeworfenen Verteilungs-Mängel selbst produziert hatten.

Ergebnis: Schadenersatz für angemessene 1-jährige-Kündigungsfrist

 

BEISPIEL 2: Kein Geld für jahrelangen Rechtstreit gegen finanzstarken Gegner

Die Baubehörde hat ein großvolumiges Bauprojekt bewilligt. Fast hundert Nachbarn hatten Einwendungen wegen Beeinträchtigung ihrer subjektiven Nachbarrechte erhoben – erfolglos. Nun sollte diese Baubewilligung mit anwaltlicher Unterstützung bekämpft werden.

Die Herausforderung:

  • Die Nachbarn hatten eingewendet, dass mit dieser Baubewilligung weit mehr Wohnnutzfläche bewilligt würde, als gesetzlich zulässig war. Auch wenn deren Argumente überzeugend schienen, blieb der Ausgang dieses Rechtsstreits letztlich ungewiss, weil oberstgerichtliche Judikatur zu der hier wesentlichen Rechts-Frage gefehlt hat.
  • Die gegnerische Immobilien-Entwicklerin hatte den Nachbarn mit Schadenersatzklagen in Millionenhöhe gedroht, sollten sie den Baubeginn weiter durch „mutwillige Rechtsmittel“ verzögern. Daher haben nur mehr wenige Nachbarn gewagt, den Baubescheid anzufechten.
  • Der zuständige Richter in der 2. Instanz hat zwar angedeutet, dass er der Rechtsmeinung der Nachbarn folgen könnte. Dennoch sank auch bei den wenigen verbliebenen Nachbarn im Laufe der Zeit zunehmend die Bereitschaft, weiter Geld und Zeit in die Fortsetzung dieses aufwändigen Rechtsstreits zu investieren.
  • Die Gegnerin war eine finanzstarke Immobiliengesellschaft, deren Geschäftsführer keinen Zweifel daran ließ, dass er diesen Rechtstreit durch alle Instanzen führen würde.
  • Wir mussten also neue Argumente finden, um einen akzeptablen Vergleich zu erreichen.

Die Rekonstruktion:

  • Aus dem umfangreichen Akt der Baubehörde 1. Instanz war auffällig, wie fast befehlerisch im Ton der gegnerische Bauwerber im Bauverfahren 1. Instanz gegenüber dem zuständigen Referenten aufgetreten war. Dieser hatte die beantragte Bewilligung zunächst abgelehnt, letztlich aber – nach unbedeutenden Projekt-Änderungen – doch bewilligt.
  • Im Vertrag, mit dem der gegnerische Bauwerber dieses ehemalige Gewerbegebiet erworben hatte, waren umfangreiche Boden-Verunreinigungen dokumentiert. Schon vor Erteilung der Baubewilligung hatte der Entwickler die alten Gebäude geschliffen und eine riesige Baugrube ausgehoben. Damit war ein großer Teil des kontaminierten Bodens entfernt. Er hatte eilig auch bereits die Fundamentplatte in der Baugrube errichtet, wodurch eine mögliche restliche Boden-Altlast gegen Niederschlag von oben abgedichtet war.
  • Wir konnten dann sogar Beweise für ungewöhnliche Interventionen dritter Personen zugunsten der Baubewilligung im Verfahren 1. Instanz beschaffen.
  • Unsere Rekonstruktion hat einen offensichtlichen Zusammenhang aufgezeigt zwischen der Altlastensanierung, welche im öffentlichen Interesse war, und der gegenständlichen Baubewilligung, mit welcher die Behörde dem Sanierer weit mehr Wohnnutzfläche bewilligen wollte, als gemäß Flächenwidmung zulässig gewesen wäre.
  • Das öffentliche Interesse an der Altlastensanierung war freilich kein gesetzlich anerkannter Grund für eine Überschreitung der gesetzlichen Flächenwidmungs- und Bebauungs-Begrenzungen.

Ergebnis: Mit diesen Rekonstruktions-Ergebnissen konnte rasch ein vorteilhafter Vergleich mit der Gegenseite ausgehandelt werden. Die Bauwerberin hat den Ausbau der Wohnnutzfläche reduziert und eine angemessen hohe Ausgleichzahlung für alle Schäden der Nachbarn geleistet.

 

Weitere Beispiele hier in den nächsten Wochen!

UNSERE EXPERTISE:

  • Jahrzehnte Erfahrung in komplexen Fällen
  • Hartnäckigkeit und Gespür für Details
  • Kreativität bei der Beweisführung

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe benötigen!

Ihr RA Dr Markus Frank. LLM