DSGVO: Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien! – Hoffnung auf neuen „EU-US-Privacy Shield“?

Die EU-Kommission hatte im Februar 2021 einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss entworfen, mit welchem der ungehinderte Daten-Transfer nach Großbritannien auch nach dessen Austritt aus der EU (vorerst befristet) weiterhin zulässig sein soll.

(https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/draft_decision_on_the_adequate_protection_of_personal_data_by_the_united_kingdom_-_general_data_protection_regulation_19_feb_2020.pdf ).

Dieser Entwurf ist von vielen Seiten, u.a. vom EU-Parlament, heftig kritisiert worden. Wie netzpolitik.org am 17.6. berichtet, hat die EU-Kommission ihr gegenüber bestätigt, dass die EU-Staaten diesen Entwurf dennoch jetzt einstimmig genehmigt haben. Eine für das Inkrafttreten des Angemessenheitsbeschlusses noch erforderliche Zustimmung des Kollegium der EU-Kommission sei bloße Formsache (https://netzpolitik.org/2021/trotz-massenueberwachung-eu-erlaubt-grenzenlose-datenfluesse-nach-brexitannien/ ).

 

Manche sehen dieses Vorgehen der EU-Kommission gegenüber Großbritannien als Hinweis, dass die Kommission auch ein Nachfolge-Abkommen für den EU-US-Privacy Shield zeitnah zum Abschluss bringen will. Auf Basis dieses Abkommens war der Datentransfer zu  jenen Organisationen in den USA, welche gemäß dem Abkommen registriert waren, ungehindert zulässig. Der EU-US-Privacy-Shield war jedoch am 16. Juli 2020  vom Europäichen Gerichtshof für ungültig erklärt worden (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-311/18 ). Seither besteht große Rechtsunsicherheit bezüglich der Zulässigeit von Daten-Transfers in die USA.

 

Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren schwergewichtig mit Datenschutzrecht und Datenschutz-Management.

RA Dr Markus Frank, LLM.  – office@frank-law.at

 

22.06.2021