DSGVO: Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien! – Hoffnung auf neuen „EU-US-Privacy Shield“?
Die EU-Kommission hatte im Februar 2021 einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss entworfen, mit welchem der ungehinderte Daten-Transfer nach Großbritannien auch nach dessen Austritt aus der EU (vorerst befristet) weiterhin zulässig sein soll.
Dieser Entwurf ist von vielen Seiten, u.a. vom EU-Parlament, heftig kritisiert worden. Wie netzpolitik.org am 17.6. berichtet, hat die EU-Kommission ihr gegenüber bestätigt, dass die EU-Staaten diesen Entwurf dennoch jetzt einstimmig genehmigt haben. Eine für das Inkrafttreten des Angemessenheitsbeschlusses noch erforderliche Zustimmung des Kollegium der EU-Kommission sei bloße Formsache (https://netzpolitik.org/2021/trotz-massenueberwachung-eu-erlaubt-grenzenlose-datenfluesse-nach-brexitannien/ ).
Manche sehen dieses Vorgehen der EU-Kommission gegenüber Großbritannien als Hinweis, dass die Kommission auch ein Nachfolge-Abkommen für den EU-US-Privacy Shield zeitnah zum Abschluss bringen will. Auf Basis dieses Abkommens war der Datentransfer zu jenen Organisationen in den USA, welche gemäß dem Abkommen registriert waren, ungehindert zulässig. Der EU-US-Privacy-Shield war jedoch am 16. Juli 2020 vom Europäichen Gerichtshof für ungültig erklärt worden (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-311/18 ). Seither besteht große Rechtsunsicherheit bezüglich der Zulässigeit von Daten-Transfers in die USA.
Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren schwergewichtig mit Datenschutzrecht und Datenschutz-Management.
RA Dr Markus Frank, LLM. – office@frank-law.at
DSGVO: Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien! – Hoffnung auf neuen „EU-US-Privacy Shield“? , letzte Aktualisierung: .
22.06.2021